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Grundlagen
Der Gesundheitsbeirat hat sich durch Stadtratsbeschluss
eine Geschäftsordnung gegeben. In der Geschäftsordnung
sind - analog einer Satzung eines Vereines - die Ziele und Aufgaben
festgelegt, der Vorstand und die Mitglieder sind definiert. Der
Vorstandsvorsitzende ist der Referent für Gesundheit und Umwelt.
Weiter sind die Aufgaben der Arbeitskreise und der Charakter der
Gesundheitskonferenzen festgelegt.
Die Geschäftsordnung wurde im Laufe der Zeit durch Beschlüsse
der Mitgliederversammlung angepasst und erneuert.
Die Leitlinien sind eine Selbstverpflichtung der Zusammenarbeit
im Gesundheitsbeirat.
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